Sachverhaltsdarstellung (von Vizebürgermeister und Verkehrsstadtrat Wolfgang Kaufmann) zum „Einspruch gegen gefährliche Vorrang-Umkehr in der Rollfährestraße Melk“ durch die Radlobby Melk vom 16.07.2020

(schwarzer Text inkl. Hervorhebungen in Fettdruck = Text von Vizebürgermeister Wolfgang Kaufmann – ergänzt durch Anmerkungen der Radlobby Melk in Grün)

1. Historie mit Begründung für die Generalsanierung der Rollfährestraße und Bau eines Radweges:

1.1. Das Projekt „ Rollfährestraße mit Bau des Radweges“ ist ein Teil eines großen Gesamtprojektes in der Kolomaniau und an der Donau, das betreffend Radweg seit Mitte der 2000er-Jahre seitens der zuständigen Abteilung des Landes NÖ erwünscht wird

1.2. Dieses angesprochene große Gesamtprojekt besteht aus dem Bau einer neuen Brücke mit einer neuen Zufahrtsstraße, der Sanierung der Rollfährestraße mit Bau des Radweges, mit der breiteren Hauptzufahrt zum zukünftigen Schifffahrtszentrum beim Hafenspitz, sowie der um vieles schmäleren Zufahrt zur Wachauarena samt Optimierung des dortigen Parkplatzes, sowie dem Bau eines Schifffahrtszentrums beim so genannten Melker Hafenspitz inklusive Verlegung der Linienschifffahrt aus dem Donaualtarm an den Donauhauptstrom

Anm. Radlobby: Zu ergänzen ist: es handelt sich nicht nur um eine Zufahrtsstraße für den Autoverkehr, sondern um einen Stück des Donauradwegs, der touristischen Hauptfahrradroute Österreichs. In der Hochsaison fahren hier pro Tag über 1.000 Radfahrer durch und 800 Fußgänger gehen über diese Route zur Stadt.

2. Donauradweg EuroVelo 6 Passau – Wien:

2.1. Dieses Teilprojekt „Bau des Radweges/ Donauradweg EuroVelo 6“ ist ein vom Land NÖ und ecoplus unterstütztes und seit mehr als 10 Jahren erwünschtes Projekt des Gesamtprojektes in der Kolomaniau und stellt im Bezirk den letzten Lückenschluß des Donauradweges vom Treppelweg ab dem Fährhaus Jensch bis zur Hubbrücke dar

2.2. Dafür wurde vor ca. 12 Jahren eine eigene ARGE (Arbeitsgemeinschaft) mit 4 weiteren Gemeinden in NÖ unter dem Vorsitz der Gemeinde Wallsee gebildet, um in all diesen Gemeinden diverse Fertigstellungen des Donauradweges EuroVelo 6 umsetzen zu können

3. Laufendes Teilprojekt „Bau der neuen Brücke über den Donaualtarm, Bau einer neuen Zufahrtsstraße, Generalsanierung der Rollfährestraße und Bau eines Radweges“:

3.1. Derzeit ist der gesamte Bereich noch offiziell „Baustelle“, da die Arbeiten nur unterbrochen wurden.

3.2. Die Bauarbeiten durch die Baufirma sowie durch die Melker Stadtbetriebe beginnen u.a. wegen der Aufführungen in der Wachauarena wieder im August, werden erst Ende Oktober mit dem Aufbringen des Verschleißbelages und den Bodenmarkierungen abgeschlossen, erst danach von der ÖBA abgenommen und von der Stadtgemeinde Melk offiziell übernommen werden. Das heißt auch, dass derzeit noch viele Teilarbeiten an der Brücke, Arbeiten bei allen Straßenführungen und Böschungen, Lichtpunkte und Markierungen, Verschönerungsmaßnahmen, etc. fehlen – daher auch die Baustellentafeln bei der Einfahrt in die Pionierstraße, bei der Hubbrücke und beim Fährhaus Jensch!

4. Zukünftiges Teilprojekt „Schifffahrtszentrum/ Melker Hafenspitz“:

4.1 Das Teilprojekt „Schifffahrtszentrum/ Melker Hafenspitz“ ist der in der Zukunft liegende Teil des oben erwähnten Gesamtprojektes in der Kolomaniau und an der Donau. Dieses Projekt ist ein gemeinsames Vorhaben mehrerer Abteilungen des Landes NÖ, der Stadtgemeinde Melk, der Via Donau sowie den Betreibern der Linienschifffahrt und soll als Schwergewicht vor allem die Verlegung der Linienschifffahrt (= Ausflugsschifffahrt Wachau) weg aus dem Donaualtarm, hinaus an die Donau beinhalten. Die Begründung dieser Verlegung hat u.a. neben sicherheitsrelevanten auch behördliche, naturschutzrechtliche Aspekte, da es unmöglich ist, Parkplätze entlang der Pionierstraße zu errichten

4.2. Die einzige Hauptzu- und abfahrt zum zukünftigen „Schifffahrtszentrum/ Melker Hafenspitz“ mit den rund 350.000 Gästen der Kabinenschifffahrt und den rund 300.000 Gästen der Linienschifffahrt (wegen der Pandemie derzeit leider nicht der Fall) erfolgt daher ausschließlich über die neu errichtete Brücke und ab besagter T-Kreuzung auf dem breiteren Teil der Rollfährestraße Richtung Donau. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass fast alle Gäste der Kabinenschifffahrt mit Bussen der Fa. Zwölferreisen abgeholt und in das Stift Melk gebracht werden, die Gäste der Linienschifffahrt (bisherige Abfahrt der Linienschifffahrt erfolgte im Donaualtarm) kommen jedoch großteils mit dem PKW.

Anm. Auf welchen Erhebungen basieren diese „Erfahrungen“? Ist das die gewollte Entwicklung oder setzt die Stadt aktiv Maßnahmen, um den Modal Split der An- und Abreise zu Gunsten vom Umweltverbund (Rad, Fuß, ÖV) zu verlagern?

Oder zielt man in der Konzeption auf eine lineare Steigerung des KFZ-Verkehrs mit Steigerung der Tourismuszahlen ab?

Tatsache ist, dass Fußgänger und Radfahrer die überwiegende Mehrzahl (zu 75 %)  der Benutzer der  Rollfährestraße darstellen. Die entsprechenden Verkehrszählungen der Radlobby sind der Stadtgemeinde bekannt.

4.3. Dieses Projekt „Schifffahrtszentrum/ Melker Hafenspitz“ besteht zukünftig aus:

  • Verlegung der Linienschifffahrt aus dem Donaualtarm an den Donaustrom
  • Reaktivierung des alten Agenziegebäudes als gemeinsames Ticketinggebäude für die Brandner Schifffahrt und die DDSG Blue Danube
  • Bau einer zusätzlichen Anlegestelle für die Kabinenschifffahrt beim Hafenspitz
  • Errichtung von rund 24 Busparkplätzen, 78 PKW-Stellplätzen, einige Motorradabstellplätzen und 3 Radabstellanlagen
  • Generalsanierung sowie Verlängerung des Treppelweges
  • Errichtung eines Landmark „Kunst im öffentlichem Raum“
  • Spielplatz
  • Beschattungsmaßnahmen
  • Verlegung des Campingplatzes
  • Flaniermeile rund um den Hafenspitz
  • Anschluss der neuen Anlegestellen an das Kanal- und Wasserleitungsnetz der Stadtgemeinde zwecks Entsorgung der Fäkalien sowie Wasserversorgung. Ebenso sollen Landstromanschlüsse durch die Via Donau errichtet werden
  • WLAN im gesamten Bereich
  • Ökologische neue Beleuchtungsmaßnahmen

4.4. Dieses Projekt wurde nun nach vielen Jahren an Vorbereitung bereits Ende April 2020 gemeinsam durch das Land NÖ und der Stadtgemeinde Melk bei der zuständigen Behörde eingereicht. Nach vielen Vorbesprechungen könnte bereits in den kommenden Wochen ein positiver Bescheid zu erwarten sein und danach die Detailpläne der Bevölkerung präsentiert werden.

Anm. Wird das eine reine Ergebnispräsentation oder gibt es noch Gestaltungsspielräume?

4.5. Der Baubeginn soll in Teilbereichen noch heuer erfolgen. Der Start der Linienschifffahrt an der Donau ist seitens der beiden Schifffahrtsbetreiber bereits für 2021 geplant, wodurch ab diesem Zeitpunkt der Bereich der Rollfährestraße ab der T-Kreuzung bereits vermehrt durch PKW benützt werden wird.

Siehe Anmerkung 4.2. bzgl gewolltem/bzw zumindest geduldetem linearen Wachstum des KFZ-Verkehrs?

Und: die Verlegung der Linienschifffahrt wird nicht nur den Autoverkehr sondern auch das Aufkommen an Radfahrern und Fußgängern erhöhen.

5. Generalsanierung Rollfährenstraße und Bau des Geh- und Radweges/ technische Daten:

5.1. Zur Klarstellung/ Richtigstellung die zukünftigen Breiten der sanierten Rollfährestraße:

5.1.1.Breiten des Teilbereiches von der T-Kreuzung zum Fährhaus Jensch als zukünftige Hauptzufahrt zum Schifffahrtszentrum:

    • 0,5 m Bankett
    • 3 m Geh- und Radweg (auf explicitem Wunsch der Radlobby – ohne Benützungspflicht), zusätzlich am Boden mit Piktogrammen

Anm. Die Ausführung eines Geh- und Radwegs ohne Benützungspflicht war aus Sicht der Radlobby nur die zweitbeste Möglichkeit (da die Stadtgemeinde von dieser Lösung nicht abgehen wollte, haben wir Begleitmaßnahmen vereinbart – wie eben die Nicht-Benützungspflicht und die Beibehaltung der „alten“ Vorrangregelung – , um ein Funktionieren dieser Lösung für den Fuß- und Radverkehr annähernd sicherstellen zu können).

Der ursprüngliche Vorschlag der Radlobby – die Errichtung einer Begegnungszone – wurde seitens Gemeinde 2019 mit Verweis auf eine Nicht-Förderfähigkeit abgelehnt.  Für eine sinnvolle Ausführung der aktuell projektierten Variante (Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht)  ist eine geschwindigkeitsreduzierende Gestaltung für den Autoverkehr eine bedeutende Voraussetzung. Weiter stellt sich die Frage, welche zusätzlichen Piktogramme am Boden angebracht werden und wo diese platziert werden? Werden diese Piktogramme  für den KFZ-Verkehr auf der Straße angebracht, um auf die große Anzahl von Radfahrern und Fußgängern – auch auf der Fahrbahn – hinzuweisen und um die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 deutlicher zu kennzeichnen? Oder sind Piktogramme nur am Geh- und Radweg zu erwarten?

  • 0,5 m Schutzstreifen zwischen Radweg und Straße. Obmann Höller schrieb ja von einem fehlenden Trennstreifen, was nicht stimmt
  • 2 Fahrstreifen je 3,125 m, d.h. eine Gesamtfahrbreite von 6,25 m und nicht wie von Obmann Höller geschrieben eine Fahrbahnbreite von 7 m
  • 0,75 m Bankett

Anm. Danke für die Präzisierung – an der derzeitigen (Sommer 2020) provisorischen Markierung, ist nur ein 3 m Rad-/Gehweg und eine 7 m breite Straße abzulesen (kein Schutzstreifen)

5.1.2. Breiten des Teilbereiches von der T-Kreuzung bis zur Einfahrt Parkplatz/ Wachauarena als untergeordnete Straße zur Wachauarena und zu den beiden PKW-Parkplätzen sowie zu 3 Busparkplätzen:

  • 0,5 m Bankett
  • 2,5 m Geh- und Radweg (auf explicitem Wunsch der Radlobby – ohne Benützungspflicht), zusätzlich am Boden mit Piktogrammen

Anm. Siehe Anmerkung 5.1.1.

  • 0,5 m Schutzstreifen zwischen Radweg und Straße
  • nur ein 4 m Fahrstreifen
  • 0,5 m Bankett
  • am Ende des Radweges beginnt eine Begegnungszone bis zur Hubbrücke mit dem vormaligem noch geringerem Straßenquerschnitt

 

Anm. zu Begegnungszone

Hochinteressant ist, dass jetzt in einem Teil der Rollfährestraße eine Begegnungszone eingerichtet wird. Die Radlobby Melk begrüßt das. Die Radlobby Melk hat von Beginn weg vorgeschlagen, die Rollfährestraße offiziell als Begegnungszone auszugestalten und zu verordnen, wie sie es im Altbestand de facto bereits war und als solche – über die ganze Länge – bestens und unfallfrei funktioniert hat. Warum wird nun nicht die gesamte Rollfährenstraße zur Begegnungszone erklärt und dementsprechend gestaltet, nachdem offenbar auch eine Begegnungszone als „Lückenschluss am Donauradweg“ förderbar ist, wie das Stück Begegnungszone nun zeigt? Die Verkehrsmengen (zu 75 % Fußgänger und Radfahrer) legen die Einrichtung einer durchgehenden Begegnungszone jedenfalls nahe.

5.1.3. diese Breiten wurden für alle Bereiche in einem verkehrsrechtlichen Gutachten vom 23.10.2019 sowie im Bescheid der BH Melk vom 02.11.2019 vom Sachverständigen bereits festgeschrieben

 

6. Rollfährenstraße/ Änderungen seit dem 27.9.2019:

6.1. Alle Vorschläge der Radlobby gemäß der Besprechung am 27.9.2019 wurden mit Ausnahme von drei Änderungen

6.2. Zwei der wichtigsten Vorschläge der Radlobby dabei waren einerseits vor allem die durchgehende Situierung des Geh- und Radweges an der Südwestseite der gesamten Länge der Rollfährestraße, wodurch es bei Benützung des Geh- und Radweges in keinster Weise zu gefährlichen Situationen im Bereich der T-Kreuzung kommen kann (zudem erfuhr dadurch die große Eiche bei der T-Kreuzung mit einem neuen Verweilplatz mit großzügigen Sitzmöglichkeiten und einem Trinkbrunnen eine besondere Berücksichtigung)

und andererseits eine Abänderung der 3 Busparkplätze im Bereich der Wachauarena unter Entfall eines ursprünglich geplanten Umkehrplatzes.
Zudem erfolgt zukünftig die Trennung zwischen Geh- und Radweg und der Fahrbahn noch zusätzlich durch einen 0,5 m breiten Schutzstreifen sowie eine reduziert vorgeschriebene Geschwindigkeit in dieser gesamten Zone.

6.3. Die drei im Punkt 6.1 angesprochenen Änderungen gegenüber der Besprechung mit der Radlobby sind:

6.3.1. durchgehend im gesamten Bereich ab der Einfahrt in die Pionierstraße eine 30 km/h-Zone anstelle von 50 km/h

6.3.2. eine Begegnungszone im Bereich Festspielgelände sowie

6.3.3. nach vielen Diskussionen mit dem Verkehrsplanungsbüro sowie einer neuerlichen Abstimmung mit dem Verkehrssachverständigen eine besagte Vorrangregel im Bereich der T-Kreuzung

6.3.3.1.Begründung dieser neuen Vorrangregel:

am 1. Juli fand als letzte Vorbereitung für die Verhandlung des Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplanes durch das Planungsbüro das letzte Abstimmungsgespräch mit dem Amtssachverständigen für Verkehrswesen statt. Der ASV wusste bereits vom Einwand der Radlobby hinsichtlich der geänderten Vorrangführung entlang der Rollfähre.

Wegen der Hauptrelation Bundesstraße 1 <=> neues Schifffahrtszentrum/ Hafenspitz mit der Kabinen- und zukünftig vor allem auch der Linienschifffahrt soll diese Vorrangregel in Kombination mit der 30 km/h-Zone umgesetzt werden.

Anm. Hier findet sich der formulierte, politische Wunsch, den KFZ-Verkehr zu bevorzugen und zu steigern. Tatsächlich ist die Hauptrelation die Rollfährenstraße und die dort sich bewegenden Fußgänger und Radfahrer, die 75 % der Verkehrsbewegungen ausmachen.

Gegen diese Vorrangführung wurde vom ASV nichts eingewendet.

Anm. Bekanntlich ist die Bezirkshauptmannschaft Genehmigungsbehörde und keine Planungsbehörde und prüft in solchen Fällen „nur“ formalrechtlich.  Das bedeutet, dass die inhaltliche Regelung der Vorrangverhältnisse hier 7.1. im eigenen Zuständigkeitsbereich der Gemeinde liegt.  Sollte die Stadtgemeinde den Einreichplan nicht ändern wollen, wird es wohl so bleiben.

Ebenso geht die Begegnungszone im Bereich Festspielgelände in Ordnung. Aus technischer Sicht sei daher  der vorgelegte Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplan genehmigungsfähig.
Weiters wird auch auf die vorherrschenden großen Sichtweiten im Bereich der T-Kreuzung hingewiesen.

7. Verkehrsverhandlung des Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplanes:

7.1. Auf Basis der Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h, der vorherrschenden Sichtweiten und des Abstimmungsgespräches mit dem ASV für Verkehrswesen fand am 15. Juli 2020 die Verkehrsverhandlung des Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplanes gemäß StVO 1960 mit einem gerichtlich beeideten Sachverständigen aus Klosterneuburg als externer Gutachter statt. Auch dieser Gutachter stimmte mit seiner Fachmeinung dem Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplan zu, wobei von ihm noch einige zusätzliche Bodenpiktogramme vorgeschrieben wurden.

7.2. Es wird daher in den nächsten Tagen nach Ergehen des schriftlichen Gutachtens des ASV dieser Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplan der BH Melk zur Verordnungserlassung vorgelegt werden.

Anm. Die Vorrangregelung, welche den Rad- und Fußgängerverkehr fördern bzw. schützen würde, wird zu Gunsten des KFZ-Verkehrs geändert und somit die Verhandlung einseitig untergraben.

Die von Vizebürgermeister Kaufmann beschriebene Umkehrung der Vorrangführung ist natürlich technisch machbar – das hat die Radlobby auch nie bestritten.

Somit verwundert uns der Verweis auf den Nicht-Einwand seitens ASV (=Amtssachverständigen) nicht, da die Bezirkshauptmannschaft, wie in Pkt. 6.3.3.1 dargestellt, Genehmigungsbehörde und keine Planungsbehörde ist.

Kern der Kritik ist, dass die 2019 verhandelte (und ebenso technisch machbare) Beibehaltung der alten Vorrangführung, welche den Fuß- und Radverkehr bevorzugen und schützen würde, durch eine Regelung der Gemeinde ersetzt wird, die den KFZ-Verkehr bevorzugt.

Und de facto ist die „Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h“ eine Geschwindigkeitserhöhung, denn in der alten Rollfährestraße konnten die Autos und Busse aufgrund des „gelebten“ Mischverkehrs nicht schneller als Schrittgeschwindigkeit fahren.

8. Meine bisherigen beiden Antwortschrieben an den Obmann der Radlobby auf seine Mails hin:

8.1. Zusätzlich möchte ich auf meine beiden Antwortschreiben an den Obmann der Radlobby am 21. Juni und am 29. Juni verweisen, wo ich nicht nur versucht habe, ihm erwünschte Informationen mitzuteilen, sondern auch auf eine Möglichkeit einer Evaluierung nach Fertigstellung (diese erfolgt wie bereits erwähnt ungefähr Ende Oktober 2020) hinzuweisen

8.2. Meine Antwort im Mail am 21.06.2020 war wie folgt:

„Werter Obmann, lieber Christian,
einige Informationen zu deiner Anfrage:
– es fehlen noch viele Arbeiten, die vmtl mit 16. Oktober 2020 abgeschlossen werden. Die endgültigen Markierungsarbeiten werden dann wahrscheinlich auch noch etwas warten müssen, da ja zuvor noch die letzte Deckschichte an Asphalt aufgebracht wird
– derzeit ist das gesamte Gebiet noch „Baustelle“ und auch als solche gekennzeichnet, d.h. in einigen Bereichen in Verantwortung der Baufirma
– eine große Änderung in der Zukunft wird sein, dass eine Zone 30 km/h verordnet werden wird. Schon jetzt ist diese als solches gekennzeichnet
– der neue Geh- und Radweg verläuft wie geplant durchgehend auf einer Seite
– die prägnante T-Kreuzung wird wegen der verschiedenen Straßenbreiten und diesen Tatsachen – 30 km/h-Zone, untergeordnete und schmälere Straße Richtung Hubbrücke, Geh- und Radweg durchgehend auf 1 Seite – so im Vorrangsbereich abgeändert. Das Verkehrsplanungsbüro sieht so wie viele Andere einschließlich meiner Person keinerlei Gefahrenquellen gegeben. Eine neuerliche Abänderung, wie von der Radlobby erwünscht, könnte natürlich nach einem Beobachtungszeitraum von 1 durchgehenden Jahr bei Bedarf erfolgen. Ich verweise neuerlich auf die geringe Geschwindigkeit von den erlaubten 30 km/h
– diese Änderung des Vorranges ist keine solch gravierende Änderung, wo gemäß deinem Zitat „hier sehenden Auges eine gefährliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit auf der Rollfährenstraße in Kauf genommen wird, Konflikte und – Gott bewahre – Unfälle absehbar sind “

Anm. der Vollständigkeit halber sei auch das Mail der Radlobby zitiert, das obige Antwort zur Folge hatte:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Vizebürgermeister und Verkehrsstadtrat,

lieber Patrick,

lieber Wolfgang,

die Radlobby Melk war in der Rollfährenstraße, um die Baufortschritte zu

begutachten, und stellt fest, dass die Umsetzung des Umbaus in einem zentralen Punkt von der am 27.9.2019 auf der Bezirkshauptmannschaft Melk mit den Gutachtern und dem NÖ Umweltanwalt akkordierten Planung abweicht (siehe beigefügte Fotos): Damals wurde vereinbart, dass die einmündende Straße von der neuen Autobrücke Nachrang (mit Haltelinie und Stopptafel) gegenüber der Rollfährenstraße hat (siehe beigefügten Plan, der Grundlage der Entscheidungsfindung war, und wo die rote Haltelinie entsprechend eingezeichnet ist); eine Änderung dieser Vorrangregelung hat bei der Besprechung, niemand verlangt und wurde daher weder besprochen noch beschlossen, wie dem Verhandlungsprotokoll zu entnehmen ist). Mir ist auch nicht bekannt, dass es später zu einer nachträglichen Änderung dieses verbindlichen gemeinsamen Planungsbeschlusses kam.

Anm. der Vollständigkeit halber sei auch das Mail der Radlobby zitiert, das obige Antwort zur Folge hatte:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrter Herr Vizebürgermeister und Verkehrsstadtrat,

lieber Patrick,

lieber Wolfgang,

die Radlobby Melk war in der Rollfährenstraße, um die Baufortschritte zu

begutachten, und stellt fest, dass die Umsetzung des Umbaus in einem zentralen Punkt von der am 27.9.2019 auf der Bezirkshauptmannschaft Melk mit den Gutachtern und dem NÖ Umweltanwalt akkordierten Planung abweicht (siehe beigefügte Fotos): Damals wurde vereinbart, dass die einmündende Straße von der neuen Autobrücke Nachrang (mit Haltelinie und Stopptafel) gegenüber der Rollfährenstraße hat (siehe beigefügten Plan, der Grundlage der Entscheidungsfindung war, und wo die rote Haltelinie entsprechend eingezeichnet ist); eine Änderung dieser Vorrangregelung hat bei der Besprechung, niemand verlangt und wurde daher weder besprochen noch beschlossen, wie dem Verhandlungsprotokoll zu entnehmen ist). Mir ist auch nicht bekannt, dass es später zu einer nachträglichen Änderung dieses verbindlichen gemeinsamen Planungsbeschlusses kam.

Ich ersuche daher dringend, die Umsetzung der Planung, was die Vorrangregelung betrifft, entsprechend der damals im Konsens beschlossenen Planung auszuführen bzw. zu ändern. Es hat einen sehr guten, verkehrssicherheitstechnischen Grund, warum das so beschlossen wurde.

Wenn die Vorrangregelung, entgegen dieses Beschlusses, tatsächlich so kommt, wie

sie momentan umgesetzt wird, heißt das, dass die Autos von der Autobrücke kommend ohne ihre Geschwindigkeit zu verringern um die Kurve Richtung Donau fahren. Und zwar auf eine  (Rollfähren‑)Straße, auf der sich – erlaubterweise –  auch Fußgänger und Radfahrer (die auf der Rollfährenstraße mindestens 75 % der Verkehrsteilnehmer ausmachen), tummeln dürfen und werden. Die Autos biegen dabei ungebremst um eine aufgrund des dichten Baumbestandes nicht einsehbare Kurve. So wird hier sehenden Auges eine gefährliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit auf der Rollfährenstraße in Kauf genommen, Konflikte und – Gott bewahre – Unfälle sind absehbar. 

Die Radlobby sieht einen dringenden Änderungsbedarf.

Ich ersuche um rasche Rückmeldung sowie um einen Termin zwecks Besprechung dieser Situation.

Wenn die Stadtgemeinde auf der gefährlichen Abänderung der anders beschlossenen Vorrangregelung beharrt, behält es sich die Radlobby vor, bei den Beteiligten an der Besprechung am 27.9.2019 eine neuerliche Besprechung einzufordern, um die geänderte Planung zu besprechen.

Mit besten Grüßen

Christian Höller

Sprecher der Radlobby Melk

8.3. Meine Antwort im Mail am 29.06.2020 war wie folgt:
„Werter Obmann, lieber Christian,
ich habe dir am Sonntag, Juni 2020 meine Antwort auf dein Mail geschrieben und gleichzeitig versucht, dir einerseits die Änderungen gegenüber September 2019 und andererseits die Tatsache, dass dies noch immer offiziell „Baustelle“ ist, zu erklären.
Du hast ja bereits 1 Tag später, am 22. Juni ein Beschwerdeschreiben an die BH Melk/ Mag. Hagel geschickt. Einige Tage später wurden wir in der Stadtgemeinde von der BH mit deinem Schreiben konfrontiert.
Dadurch ist es ja sowieso ein nun offizielles amtliches Verfahren, das wir daher abwarten sollten.
Betreffend deinem Wunsch einer Besprechung „unter Beiziehung des angesprochenen Verkehrsplanungsbüro“ darf ich auf die Kosten hinweisen, wo jedes Meeting einige hundert Euro kostet – ich meine daher, warten wir einmal das Schreiben der BH ab.
Dir steht natürlich ein Gesprächstermin beim Bgm in seinen Stunden des Parteienverkehrs immer offen – Anmeldung bitte im Direktionsbüro.
Ich möchte nochmals auf meinen Mailinhalt vom 21. Juni hinweisen, hier auf die 5 genannten Punkte und auf meinen Schlusssatz „Eine neuerliche Abänderung, wie von der Radlobby erwünscht, könnte natürlich nach einem Beobachtungszeitraum von 1 durchgehenden Jahr bei Bedarf erfolgen. Ich verweise neuerlich auf die geringe Geschwindigkeit von den erlaubten 30 km/h, diese Änderung des Vorranges ist keine solch gravierende Änderung, wo gemäß deinem Zitat „hier sehenden Auges eine gefährliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit auf der Rollfährenstraße in Kauf genommen wird, Konflikte und – Gott bewahre – Unfälle absehbar sind “

Anm. auch hier der Vollständigkeit halber das Mail der Radlobby zitiert, das obige 2. Antwort zur Folge hatte:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Patrick,

sehr geehrter Herr Vizebürgermeister, lieber Wolfgang,

vor 14 Tagen habe ich euch im Namen der Radlobby Melk um einen Gesprächstermin gebeten. Leider habe ich darauf bisher keine Antwort bzw. Terminvorschlag erhalten. Wolfgang geht in seinem Antwort-Mail auch nicht auf dieses Terminersuchen ein. Daher wiederhole ich das Anliegen um einen baldigen Besprechungstermin.

Bitte vergesst nicht, dass ihr beide bei der Verhandlung am 27.9.2019 auf der Bezirkshauptmannschaft zur Rollfährenstraße anwesend wart und den dort gemeinsam getroffenen Vereinbarungen zugestimmt habt. Diese beinhalten auch die Beibehaltung der Nachrang-Regelung für den Autozubringer zur Rollfährenstraße. Im Sinne der Verhandlungskultur verlassen wir uns darauf, dass euer gegebenes Wort sowie die getroffene Vereinbarung verbindlich sind.

Wolfgang nennt in seinem Antwortschreiben keinen inhaltlichen Grund, der diese einseitige Änderung der gut begründet am 27. September akkordierten Vorrang/Nachrang-Regelung rechtfertigt – außer dass ihr das Kraft eures Amtes machen könnt.

In der Hoffnung auf eine gütliche Einigung und im Vertrauen auf eure Handschlagqualität hat es die Radlobby Melk bisher vermieden, diese Abänderung öffentlich zu thematisieren.

Wir hoffen weiterhin auf die Umsetzung gemäß der gemeinsam  betroffenen Vereinbarung, insbesondere da wir eine einseitige Änderung der vereinbarten  Planung nicht stillschweigend hinnehmen können, da gute Argumente  gegen die Sinnhaftigkeit dieser einseitigen Planänderung im zentralen Melker Naherholungsgebiet sprechen.

Seitens Radlobby ersuchen wir daher nochmals um einen baldigen Gesprächstermin – gerne auch unter Beiziehung des angesprochenen Verkehrsplanungsbüro.

Mit besten Grüßen

Christian Höller

Sprecher Radlobby Melk

Den zweimal erbetenen Gesprächstermin zwecks Austausch der Argumente hat bis heute (Ende Juli 2020) weder Vizebürgermeister Kaufmann noch Bürgermeister Strobl angeboten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies soll einen kurzen Überblick/ Sachverhaltsdarstellung des bisherigen Verlaufes sowie diversen „technischen Daten“ darstellen.

Der nächste Schritt wird daher neben den beginnenden Bauarbeiten im August die Vorlage des Bodenmarkierungs- und Verkehrszeichenplanes an die Behörde zur Verordnungserlassung sein.

Erlauben Sie mir abschließend zudem eine persönliche Anmerkung. Ich selbst war in den letzten Monaten fast täglich und bin noch heute sehr oft während der Woche vor Ort, sei es im Zuge von vielen Planungsbesprechungen mit der örtlichen Bauaufsicht ÖBA oder den diversen Baufirmen, aber auch seit Ende des Corona-Lockdowns privat als Radfahrer, als Inlineskater oder nur als Spaziergänger. Bis dato konnten weder die ÖBA, noch die Arbeiter der Baufirmen oder der Melker Stadtbetriebe ich in keinster Weise irgendeine gefährliche Situation nur annähernd erkennen oder erleben.

Anm. Persönliche Beobachtungen als Entscheidungsgrundlage in Ehren: die Verkehrsverhältnisse auf der Rollfährenstraße sind im Sommer 2020 coronabedingt völlig atypisch reduziert, sowohl was Busse, Autos, Fußgänger und Radverkehr betrifft.

Die inhaltliche Argumentation der Radlobby Melk stützt sich auf die im Jahre 2019 gezählten Verkehrsmengen (zu 75 % Fußgänger und Radfahrer), die bei einer Normalisierung der Situation auch wieder zu erwarten sind. Zusätzlich rechnet Vizebürgermeister Kaufmann mit einer Erhöhung des Autoverkehrs, was das Gefährdungspotenzial für Radfahrer und Fußgänger zusätzlich erhöhen wird.

Nichtsdestotrotz würde ich, wie bereits gegenüber dem Obmann der Radlobby mehrmals erwähnt, nach Fertigstellung und nach einem Beobachtungszeitraum von 1 Jahr eine Evaluierung vorschlagen.

Anm. Ungewöhnlich der Vorschlag des Herrn Vizebürgermeisters „nach Fertigstellung und nach einem Beobachtungszeitraum von 1 Jahr eine Evaluierung“ vorzunehmen. Ungewöhnlich und einzigartig deshalb, weil üblicherweise zuerst das Vereinbarte (Nachrang des Autozubringers, wie im September 2019 vereinbart) gebaut und später evaluiert wird – und nicht zuerst das Gegenteil gebaut und dann evaluiert wird.

Feststellungen, wie „hier wird sehenden Auges eine gefährliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit auf der Rollfährenstraße in Kauf genommen“ oder „dass man sich als Radfahrer nicht mehr sicher auf dieser Straße bewegen kann“, kann seitens aller in das Projekt involvierten  Experten nicht nachvollzogen werden,

Anm. Die zweite Formulierung stammt nicht von der Radlobby. Wenn „alle involvierten Experten“ nicht nachvollzogen können, dass es sich hier um eine gefährliche Verschlechterung der Verkehrssicherheit auf der Rollfährenstraße handelt, fehlt ihnen offenbar der Vergleich mit der „alten Rollfährenstraße“ in der sich alle Verkehrsteilnehmer den Platz pfleglich teilten und es keine Unfälle gab.

 Dass sich auf einem 2,5 bzw. 3 m schmalem Geh-/Radweg Verkehrsmengen von über 800 Fußgängern und über 1.000 Radfahrern in Stoßzeiten im Gegenverkehr nicht friktionsfrei abwickeln lassen werden, braucht keine große Fantasie – da reichen bereits 2 nebeneinander gehende Fußgänger um den Weg zu blockieren. Die Radlobby Melk kann gerne zahlreiche Verkehrsexperten namhaft machen, die diese Ansicht teilen. 

wobei natürlich auf Basis der o.a. Änderungen – Bau des Schifffahrtszentrums mit Verlegung der Linienschifffahrt – festzuhalten ist, dass die Rollfährestraße von der T-Kreuzung bis zum Fährhaus Jensch keine reine „Spazierstraße“ darstellen kann und wird.

Anm. Die Radlobby Melk hat nie den uns unbekannten Begriff einer „reinen Spazierstraße“ verwendet. Es bleibt für die Radlobby Melk unverständlich, warum die Stadtgemeinde darauf beharrt den Auto- und Busfahrern zu verschleiern, dass es sich bei Autozubringerstraße und Rollfährenstraße um 2 Straßen völlig unterschiedlichen Charakters handelt – hier fast nur Autoverkehr, dort überwiegend Fußgänger- und Radverkehr. Nachrang der Zubringerstraße würde diese verkehrssicherheitsrelevante Information ermöglichen.

Unabhängig von der Diskussion von Vorrangführungen oder von 50 oder 30 km /h-Zonen wird es leider Gottes immer Menschen geben, die sich nicht an die StVO halten.

Anm. Den Verweis auf die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln (ebenso wie der Verweis auf den ASV) entbindet die Gemeinde nicht von ihren Gestaltungsmöglichkeiten und -pflichten für höchstmögliche Verkehrssicherheit der gefährdeteren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer) Gebrauch zu machen. Bei der Verkehrsplanung ist heute das Vision Zero-Konzept die Benchmark: Jeder Unfall, jeder Verkehrstote ist einer zu viel – geplant wird so, dass die Nichteinhaltung der Verkehrsregeln den geringst-möglichen Schaden anrichtet – z.B. indem Autofahrende durch Nachrang, der sie zwingt die Geschwindigkeit zu reduzieren, langsam gemacht werden.  Nur Tempo 30 zu verordnen, aber zugleich die Möglichkeit für höhere Geschwindigkeiten zu projektieren und zu schaffen, ist nicht sinnvoll und ein fatalistisches „leider Gottes wird es immer Menschen geben, die sich nicht an die StVO halten“ enthebt die Stadtgemeinde nicht ihrer Verantwortung.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kaufmann e.h.
Vizebürgermeister                                                                                                                       Melk, 24.7.2020

 

 

 

 

 

 

Rollfährestraße – Sachverhaltsdarstellung Vzbgm. Kaufmann versus Radlobby Melk
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