Radverkehr findet auf Landesstraßen, Gemeindestraßen oder auf Privatstraßen statt, auf denen oder entlang derer manchmal Radverkehrsanlagen errichtet oder eingezeichnet sind.
Hier finden Sie einen Überblick zu den › Anlagearten von Radverkehrsinfrastruktur.
Wichtig: eine grün beschilderte Orts-Radroute oder Tourismus-Radroute ist keine Radverkehrsanlage in rechtlichen Sinn, obwohl diese in der Regel „Radweg“ genannt werden. Beispiel: Donauradweg. Eine Radroute kann auf unterschiedlichen Radverkehrsanlagen oder auch auf Kfz-Fahrbahnen, Güterwegen etc. geführt sein.

Gemeinden in Niederösterreich

Für alle Gemeindestraßen sind grundsätzlich die 573 Gemeinden in NÖ verantwortlich.
Für alle Landesstraßen auch im Ortsgebiet von Gemeinden ist das Land NÖ zuständig
(B- & L-Straßen, zB. B54, B17, … L354, L1253, …)

Für den Radverkehr problematisch sind in erster Linie die Landesstraßen. Sie führen meist als Hauptverkehrsstraßen durch die Gemeinden. In größeren Gemeinden und Städten sind oft auch auf oder entlang von Gemeindestraßen Radverkehrsanlagen notwendig.
Die Gemeinden sind mit dem Thema Radverkehrsinfrastruktur in der Regel völlig überfordert. Daher gibt es in den Gemeinden wenige Radrouten, die für Kinder ab 8 Jahren bis Erwachsene mit 80 Jahren gut verträglich sind. Zudem werden üblicherweise keine sicheren komfortablen Radabstellanlagen im Wohnbau, beim Gewerbe, bei Bildungseinrichtungen und im öffentlichen Raum angeboten und es gibt keine entwickelte Radverkehrskultur in den Gemeinden.
Die Politik des Landes Niederösterreich ist auch für diese rechtlichen Rahmenbedingungen verantwortlich.

Erste Ansprechpersonen in den Gemeinden für Radverkehrsthemen auf Gemeindestraßen sind

  • die Bürgermeister.innen
  • die zuständigen Politiker.innen im Gemeinderat bzw. Verkehrsausschuss oder Bauausschuss
  • die zuständigen Mitarbeiter.innen in Ihrer Gemeindeverwaltung

Die Personen und Kontaktdaten sind auf den Homepages der jeweiligen Gemeinde zu finden oder beim Bürger.innen-Service der Gemeinde zu erfragen.
Alle Bezirke und Gemeinden sind auf der Homepage des Landes NO zu finden.

Die Verwaltungsgrenzen der jeweiligen Gemeide sind auf dem NÖ Atlas zu finden: > Legende > Verwaltungsgrenzen

Ansprechpersonen des Landes für alle Rad-Themen auf und entlang von Landesstraßen:
NÖ Landesregierung

Landesrat Udo Landbauer, MA

Aus der Zuständigkeitsbeschreibung:
Angelegenheiten der Planung, des Baues, der Erhaltung und des Betriebes von Straßen, einschließlich der Brücken und des Straßenhochbaues sowie alle damit direkt zusammenhängenden verkehrstechnischen Angelegenheiten und Radwege.
Gesamtverkehrsangelegenheiten.

Rechtliche Grundlage: NÖ Landesstraßengesetz

Gruppe Straße: Betrieb | Planung | Bau | Verwaltung | 8 Straßenbauabteilungen

Bauabteilungen der Gruppe Straße  

Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Radverkehrskoordination NÖ

Dipl.-Ing. Richard Pouzar
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16, Zi. NLH/16.404,
Tel. 02742 9005 – 14884, EMail post.ru7@noel.gv.at

Landesstraßen

Es gibt in Österreich Straßen mit unterschiedlicher Zuständigkeit und Verantwortung für die Errichtung und für den Betrieb.

  • Autobahnen und Schnellstraßen
    Zuständig ist das Verkehrsministerium bzw. die › ASFINAG im Eigentum des Bundes.
    Wikipedia
  • Landesstraßen B und L
    Zuständig ist die NÖ Landesregierung > siehe hier oben.
    Hinweis: bis 2002 waren die mit B bezeichneten Straßen Bundesstraßen, seither sind sie in der Zuständigkeit der jeweiligen Bundesländer.
    NÖ Atlas (Inhalte > NÖ Straßen anhakerln, stark vergrößern, dann werden auch die L-Straßen sichtbar)
    Wikipedia
    Landesstraßenverzeichnis
  • Gemeindestraßen
    Zuständig ist die jeweilige Gemeinde: > Bürgermeister.in > Amtsleiter.in > Gemeinderatsausschuss > Bauabteilung
  • Privatstraßen
    Straßen auf privaten Grundstücken, teilw. auch Güterwege, Forstwege, Gütergemeinschaftswege, …
    Zuständig sind die jeweiligen Eigentümer.innen.
NÖ Landesbehörden

20 Bezirkshauptmannschaften + 4 Statutarstädte
Kontaktdaten: https://www.noe.gv.at > rechts oben auf der Landeshomepage „Bezirke & Gemeinden“
Die Verkehrsreferent.innen der BHs und Statutarstädte verordnen Verkehrszeichen, die nur durch Verordnung wirksam werden.
Beispiel: die blaue runde oder eckige Radwegtafel etc.
Es kommt manchmal vor, dass Verordnungen falsch oder unklar sind: Bitte bei der BH nachfragen bzw. die BH informieren.
Wenn Verkehrszeichen von einer Gemeinde falsch aufgestellt wurden oder
dass Verkehrszeichen zerstört wurden. Bitte die Gemeinde informieren!

Landespolizeidirektion
Es kann auch sinnvoll sein, Radverkehrsthemen mit Verantwortlichen der Polizei zu besprechen.
polizei.gv.at/noe

Sachverständige für den Straßenverkehr

Bei Neuerrichtung oder Änderungen von Straßen oder Radwegen werden Verkehrsverhandlungen in der Regel vor Ort durchgeführt.
Bei Verkehrsverhandlungen dabei sind Vertreter.innen der Gemeinden, der Verkehrsbehörde, der Polizei, der Bauabteilungen, Bauhof und manchmal auch von der Radlobby und in der Regel sind auch Sachverständige dabei, welche die verkehrsorganisatorischen und rechtlichen Aspekte kennen (sollten).

Die Sachverständigen des Landes NÖ koordiniert
DI Wolfgang Zenka, Gebietsbauamt Mödling, 02236 9025 45522

Förderung von Radverkehrsanlagen in Niederösterreich

Beratung bekommen Gemeinden und Betriebe hier