NÖN 23. Nov. 2021DieBezirksblätter 24. Nov. 2021NÖN und › Bezirksblätter berichteten, dass es einen neuen Radweg in der Pleyergasse gäbe.
Die Information wurde von der Stadt verbreitet.

Es gab schon bisher Radfahranlagen (RFA) in der Pleyergasse. Auf der Westseite der Pleyergasse wurde der schon bisher bestehende Geh/Radweg (GRW) teilweise neu asphaltiert. Von einem Neubau ist also nichts zu sehen.

Im „Radverkehrskonzept“ der Stadt Wiener Neustadt ist die Pleyergasse Teil der Hauptradroute von Weikersdorf ab Metro entlang der Bahn nach Norden zur Zehnergasse und weiter in der Wohlfahrtgasse, Äussere Bahnzeile bis Badener Siedlung und Theresienfeld.

Weiters ist die Pleyergasse ein Abschnitt der Hauptradroute von der Fischkolonie zum Zentrum wie auch für die Bewohner.innen der Pleyergasse.
Am nördlichen Ende befinden sich mehrere Gewerbebetriebe und Gesundheitsdienstleister. Radabstellanlagen sind in der gesamten Pleyerstraße nicht zu finden.

Der Radweg wurde sogar in einem Teilbereich zurückgebaut

Der Radweg (RW) auf der Westseite der Pleyergasse zwischen Schneeberggasse und Kaisersteingasse wurde entfernt. Siehe Bild von der früheren Situation. Stattdessen gibt es nun einen Radfahrstreifen (RFS). Siehe hier die Vorher/Nachher-Bilder.

Die Pleyergasse ist eine Straße mit Tempo 30. Die Geschwindigkeit wird wegen der Breite der Straße kaum eingehalten. Das Verkehrsaufkommen durch Kfz ist relativ hoch. Konkrete Zahlen sind uns nicht bekannt. Generell sagt die Verkehrswissenschaft, dass in Tempo 30-Straßen keine RFA vorzusehen sind. Wesentliche Kriterien für die Entscheidung zwischen Trenn- und Mischprinzip sind die Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsstärke des Kfz-Verkehrs sowie der Anteil der LKW und Busse. Es kann also sinnvoll sein, in einer Tempo 30-Straße Radfahranlagen zu errichten.

Jedenfalls sollte in Tempo 30-Zonen keine › Benützungspflicht für RFA bestehen. Schnell Radfahrende werden durch die RFA zum langsam fahren gewungen. Das ist nicht förderlich für die Entwicklung des Radverkehrs.

Die Radlobby hat diese Straße näher angesehen und mit Fotos dokumentiert.
Vom Süden ab der Saubersdorfer Straße beginnend gibt es einiges anzumerken.

Kreuzung Brunner Straße:

Der Radfahrstreifen ist nur über die halbe Kreuzung rot markiert. Wenn schon, muss die Markierung über die gesamte Radfahrerüberfahrt (RFÜ) durchgefärbt sein.
Die Brunner Straße hat vom Westen kommend eine Stopptafel. Eine Haltelinie fehlt.
Auf der Ostseite der Pleyergasse gibt es im Bereich der Kreuzung Brunner Straße eine „Vorrang geben“-Tafel für jene, die von der Brunnerstraße kommen, ebenfalls ohne strichlierte Haltelinie. Die gesamte Verkehrsfläche in diesem Bereicht ist relativ unübersichtlich mit viel Asphalt gestaltet.

Breite der Radfahrstreifen (RFS) und des Geh/Radweges (GRW):


Der RFS auf der Ostseite ist 112 cm breit.
Der neu markierte RFS auf der Westseite ist 120 cm breit.
Die Richtlinien für die Errichtung von Radfahranlagen (RFA) sehen eine RFS-Standardbreite von 150 cm Breite vor. In begründeten Fällen kann diese Breite auf mindestens 125 cm verringert werden.
Besonderes Schmankerl auf der Ostseite der Pleyergasse ist die Verengung des RFS beim Gebäude der Kfz-Werkstatt Klostermann auf 86 cm.

Nach dem Gebäude der Kfz-Werkstatt Klostermann verschwenkt der RFS zu einem GRW mit einer Breite von 120 cm RW und 120-145 cm Gehweg.
Radfahrende werden hier direkt in die › Dooring-Zone der parkenden Kfz geführt. Das ist jener Bereich, wo es immer wieder dramatische Unfälle mit schwersten Verletzungen und Toten gibt. Wenn im Auto sitzende Personen die Tür öffnen, ohne sich zu vergewissern, dass Radfahrende von hinten kommen, passieren diese › Dooring-Unfälle.
Parkplätzen müssen durch einen Sicherheitsabstand vom GRW angeordnet sein.

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Der getrennte GRW auf der Westseite der Pleyergasse ist 138 cm breit.

Genau in jenen Straßenabschnitten, wo es für Kinder heikel ist, gibt es keine Radfahranlagen 






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So wie im Süden bei der Kreuzung Brunner Straße ist auch am nördlichen Ende der Pleyergasse keine Lösung für den Radverkehr vorhanden.
Links und rechts der Pleyergasse zwischen Kreuzung Mandlinggasse und Zehnergasse parken Autos. Die Fahrbahnen auf der Pleyergasse werden dadurch viel schmäler. Das Verkehrsaufkommen ist wegen des Anschlusses zur Sonnwendgasse höher.Die Kreuzung Sonnwendgasse ist eine relativ große Verkehrsfläche mit einer spitzen Einmündung der Sonnwendgasse in die Pleyergasse.
Zugleich sind in der Pleyergasse ab dieser Kreuzung bis zur Zehnergasse Kfz-Parkplätze auf beiden Seiten angeordnet.Sie negative Wirkung auf das Sicherheitsgefühl für radfahrende Kinder ist enorm. Dazu kommt die › Dooring-Gefahr, wenn man geneigt ist, per Fahrrad ganz rechts zu fahren.Die Einbindung in den 8er-Kreisverkehr in der Zehnergasse fehlt völlig. Die Weiterführung in Richtung Zentrum, Wohlfahrtgasse, Zehnergasse stadtauswärts und Äussere Bahnzeile ist ungelöst.Fotos: Radlobby Wiener Neustadt und Google Streetview
Empfehlung der Radlobby: Eine radverkehrsgerechte Planung

Den Stadtverantwortlichen ist es sehr positiv anzurechnen, dass sie sich bemühen, den Radverkehr als Lösung der Mobilität fördern zu wollen. Das wird auch gerne öffentlich kommuniziert. Um dieses Anliegen glaubwürdig vermitteln zu können, braucht es mehr sachkundigen Einsatz. Es könnten die Radfahr-Erfahrungen und Kenntnisse der Radlobby abgefragt werden. Für die konkrete Planung könnten sachkundige fahrradaffine Planer.innen beauftragt werden. Es könnte den Vorsatz geben, gesamte Lösungen für einen Straßenabschnitt zu finden und Flickwerk zu beseitigen.

Grundsätzlich sollte die Pleyergasse verkehrsberuhigt werden:
Tempo 30 ist in einer breiten Straße nur bedingt wirksam.
Vorschläge:

  • Reduktion der Breite
  • Verschwenkungen
  • Einbauten mit Wartepflicht bei Gegenverkehr: Grün- und Bauminseln
      Beispiel Bad Vöslau, Schlumbergerstraße

Wiener Neustadt: Kein neuer Radweg in der Pleyergasse – Falschinformation der Stadt
Eine radverkehrsgerechte Planung ist notwendig