Diese Verordnung gilt für Niederösterreich. Die Radlobby konnte 2014 mit Wirkung ab Feb. 2015 einige wichtige Verbesserungen durchsetzen.
Früher war das Fahrrad 2x erwähnt unter „Waschküchen und sonstige Nebenräume“. Nun ist relativ detailreich die Qualität und die Anzahl der Fahrradparkplätze festgelegt.
Dennoch sind noch wesentliche Änderungen notwendig:
Stellplätze für Lastenräder, Radanhänger, Scooter, E-Bikes. Ladestationen, …
Weiters fehlen Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen etc.
Zudem sind die Stellplätze für Kfz zuviele und die Mitnutzung von Kfz-Stellplätzen als Fahrradstellplätze ist noch nicht möglich.
In der › NÖ Bautechnikverordnung sind die Details zur › NÖ Bauordnung festgelegt.
Der Radverkehr ist in der Bautechnikverordnung in diesen §§ genannt:
§ 4 Anwendungsbereich
§ 14 Abstellanlagen für Fahrräder