Warnwesten sind erhältlich

Diese Westen erfüllen eine Doppelfunktion:

Erstens sind sie mit ihrer Neonfarbe sehr gut sichtbar und zweitens transportieren sie die Botschaft, dass beim Überholen von Radfahrenden ein Mindestabstand einzuhalten ist.

 

Bei den letzten Veranstaltungen der Radlobby Wolkersdorf wurde von vielen Radfahrerinnen und Radfahrern nachgefragt, wo diese Westen erhältlich sind. Jetzt gibt es sie.

Wer ein haben will, wendet sich einfach an

hermann.hiebner@radlobby.at  oder ruft unter 0660 2769559 an.

Die Gestehungskosten der Radlobby sind EUR 9,00 für eine Weste.
Aus organisatorischen Gründen kann keine Rechnungslegung erfolgen.
Die Westen werden gerne gegen eine Spende abgegeben.

StVO

Hier die etwas komplizierte Regelung im § 15 Absatz 4 StVO:

Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Radfahrern und Rollerfahrern hat der Seitenabstand im Ortsgebiet mindestens 1,5 m und außerhalb des Ortsgebietes mindesten 2 m zu betragen; bei einer gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden Kraftfahrzeuges von höchstens 30 km/h kann der Seitenabstand der Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.

Abstand macht sicher