Radlobby berät und informiert Bauträger
Die Wohnungen in der Siedlung der Wohnbaugesellschaft ALPENLAND in der Obersdorfer Straße 31 wurde vor etwas mehr als einem Jahr an die neuen Mieter übergeben.
Bei der Projektvorstellung und auch danach wurden Projektverantwortliche von ALPENLAND und der Architekt auf die Bestimmungen hinsichtlich Fahrradabstellplätze in der NÖ Bauordnung und der Bautechnikverordnung, welche seit Jänner 2015 in Kraft sind, hingewiesen. Ebenso wurde ein Leitfaden für Radabstellanlagen im Wohnbau übermittelt.
Die gesetzliche Vorgabe bei Wohnbauten mit mehr als 4 Wohnungen ist 1 Stellplatz pro Wohnung.
Wir haben auch darauf hingewiesen, dass diese Richtzahl in der Praxis bei weitem nicht ausreicht und die Abstellmöglichkeiten größer dimensioniert werden sollen.
Auch haben wir überdachte Radabstestellanlagen für Besucher nahe den Eingangsbereichen dringend empfohlen.
Bauträger hält sich nicht an die gesetzlichen Bestimmungen
Bei der Übergabe der Wohnungen an die Mieter haben wir festgestellt, dass zwar Radabstellräume errichtet wurden, allerdings wurde der gesetzlichen Vorgabe, dass diese mit Vorrichtungen zum standsicheren Abstellen (z. B. mit Anlehnbügeln) ausgestattet sein müssen, nicht entsprochen. Abstellplätze für Besucher gibt es gar nicht.
Anlehnbügel oder gleichwertige Vorrichtungen ermöglichen das sichere Anschließen von Fahrrädern und geben dem Raum Struktur und Ordnung.
Radlobby setzt sich für die Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes ein
Wir haben den Bauverantwortlichen höflich ersucht, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.
Dabei mussten wir feststellen, dass dieser sowohl gar keine Kenntnis von den aktuellen Bestimmungen zu Fahrradabstellanlagen hatte, als auch offenbar nicht Willens war einen solchen herzustellen.
Erst der Hinweis, dass sich die Radlobby gezwungen sehe, die zuständige Bauinstanz davon zu informieren, brachte ein Umdenken. Trotzdem hat es dann noch mehr als ein halbes Jahr gedauert, bis die Abstellräume mit Bügeln ausgestattet wurden.
weitere Probleme in der Praxis
Alle Radabstellanlagen sind nahezu vollständig ausgelastet, ein Abstellraum ist deutlich überfüllt.
Erfahrungsgemäß kommen mit Fortdauer immer weitere Räder dazu. Dadurch sind Platzprobleme so gut wie sicher.
Zusätzliche überdachte Abstellanlagen könnten Abhilfe schaffen.
Die Mieter müssten solche Anlagen von der Hausverwaltung einfordern.