Die Absurdität des Mehrzweckstreifens
Am 14.9.2016 entschied der VGW (VGW-031/022/7714/2016) dass Radfahrend, um sich selbst nicht zu gefährden, von parkenden Autos einen Seitenabstand von 120-180 cm einhalten sollen. Bei einer Lenkerbreite von 70-80 cm befindet sich die Mitte des Vorderrades des Fahrrades dann mindestens 155 cm maximal 220 cm vom parkenden Auto entfernt.
Die RVS [1] gibt in ihren Richtlinien eine Mindestbreite der Mehrzweckstreifen von 150 cm neben parkenden Autos an
Wozu Mehrzweckstreifen?
Gesetzt den Fall, die Straße (Gehsteig, Fahrspuren, Parkspuren, Radwege) ist zu schmal ist um alles Notwendige unterzubringen, hat man sich einen Trick einfallen lassen: Den Mehrzweckstreifen (MZS); ein wie der Namen schon sagt nicht nur den Radfahrenden dienender Abschnitt der Fahrbahn, der aber zur Radinfrastruktur gezählt wird.
Der MZS darf also fast beliebig schmale Fahrbahnen schmücken und Fahrradinfrastruktur suggerieren. Da KFZ diesen ohnehin benützen dürfen, ohne dabei Radfahrer*innen zu gefährden, was eigentlich auch auf Fahrbahnen ohne MZS zutrifft, müsste eigentlich auf jeder Fahrbahn Platz dafür sein.
Vor allem suggeriert der MZS eine Fahrbahnteilung. Radfahrende rechts gerne auch im Dooringbereich, und Autos links davon, solange es sich halt ausgeht, und wenn es eng wird, dann eben auch auf dem MZS.
Wenn man die Graphik und das Urteil betrachtet, dabei annimmt, dass ein Fahrrad 70-80 cm breit ist, geht sich die Rechnung nimmer aus.
Was bleibt über?
- So knapp an den parkenden Autos zu fahren, um nicht den Unmut der Hinterherkommenden zu provozieren und sich dafür selbst in Dooringgefahr zu begeben?
- Seinen Sicherheitsabstand zu wahren und damit auf der Linie oder knapp außerhalb zu fahren, zu riskieren, dass man noch knapper überholt, angehupt udn geschnitten wird?
- der Radlobby beitreten um diese desastösen Zustände zu bekämpfen?
- aufs Auto umsteigen?
[1] Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen
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