03.04.2020
Sehr geehrte/r nextbike-Kunde/in, die Bundesregierung hat auf Grund der Corona-Krise Ausgangsbeschränkungen erlassen, die auch für das Radfahren mit unseren nextbikes gelten. Wir fassen hier für Sie die wichtigsten Vorgaben der Bundesministerien zusammen. Die guten Neuigkeiten aber gleich vorab: Die Fahrräder von nextbike NÖ stehen Ihnen auch weiterhin zur Verfügung, wenn Sie unterwegs sein müssen. Bei der Verwendung bitten wir Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit und zum Schutz anderer, umsichtige Hygienemaßnahmen einzuhalten: Waschen Sie Ihre Hände bitte vor und nach der Fahrt mit dem nextbike gründlich oder tragen Sie während der Nutzung Handschuhe. Verordnungen der Bundesregierung gibt vor was erlaubt ist Es gibt zurzeit nur vier Gründe, das Haus zu verlassen: Arbeit, Besorgungen, Hilfestellungen und Bewegung im Freien. Es sind alle Aktivitäten im Freien erlaubt, sofern diese mit Personen ausgeübt werden, die im gemeinsamen Haushalt leben und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Derzeit nicht zulässig sind:
Fahrradwerkstätten dürfen offen bleiben Falls Ihr privates Rad reparaturbedürftig ist können Sie dieses auch in Corona-Zeiten zum Service und für Reparaturen in eine Fahrradwerkstatt bringen. Denn Fahrradreparaturwerkstätten sind laut dem Bundesministerium vom Betretungsverbot gemäß § 2 Z 21 der Verordnung ausgenommen. Hier finden Sie eine Auflistung vieler Radwerkstätten in Niederösterreich. Fragen Sie Ihre Radwerkstatt am besten vorab telefonisch, ob sie nach wie vor offen hat und ggf. einen „kontaktlosen“ Reparatur-Service anbietet, bei dem das Rad ohne Betreten der Werkstatt übergeben wird. Auf www.radland.at und www.nextbike.at halten wir Sie am Laufenden! In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese Zeit. Ihr nextbike-Team im RADLand NÖ |
SERVICE
Newsletter weiterempfehlen |
KONTAKT
Energie- & Umweltagentur NÖ |
nextbike in NÖ: Betrieb läuft