Dooring-Gefahr
In Wien sind 11% der Radverkehrsunfälle durch geöffnete Autotüren („Dooring„) verursacht (lt. MA 46).
Einen solcher Unfall aus England ist HIER zu sehen.
Abstand macht sicher
Den Seitenabstand zu stehenden Hindernissen schreibt die StVO §7 (1) so vor: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat, […] so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.“ Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von 80cm bei Kleinwagen bis 1,5m bei Coupés oder LKWs. Die richtige Spurwahl durch RadlerInnen macht also sicher und ist StVO-Konform.
Daher: Radfahrende sollen einen Seitenabstand von mindestens 1,2 Meter vom Lenkerende zu parkenden KFZ einhalten.
Mehrzweckstreifen meist zu schmal
Da dieser Seitenabstand sicherheitsrelevant ist und bei dessen Einhaltung die Fahrspur des Rades bei ca. 1,5 Meter vom parkenden Auto liegt, kann ein Mehrzweckstreifen mit der gängigen Mindestbreite laut RVS-Richtlinie von eben diesen 1,5 Metern dem Radfahrenden keinen Schutz mehr bieten. Eine Änderung der Richtlinie ist daher dringend erforderlich!
Daher: Die Mindestbreite von Mehrzweckstreifen neben Parkstreifen muss 1,75 Meter betragen.
Positives Beispiel Berlin
In Berlin werden „dooring-sichere“ Mehrzweckstreifen mit Abstand zum Parkstreifen markiert:
Das wäre eine gute Lösung auch für Mödling, insbesondere auf der Hauptstraße, wo die Parkstreifen unnötig breit und die Mehrzweckstreifen mit 1,5 m gefährlich schmal sind.
Radlobby-Kampagne: Abstand macht sicher
Ausführiche Informationen zum Thema „Abstand macht sicher“ findest du HIER