Mit der 33. Novelle der Straßenverkehrsordnung im Herbst 2022 wurde der Grünpfeil in Österreich gesetzlich eingeführt. Sie zeigen an, dass für Radfahrende die Ampel bei Rot freigegeben ist, war das Radfahren komfortabler macht.

Es handelt sich dabei um eine Option, selbstverständlich kann auch weiterhin auf die grüne Ampel gewartet werden. Das Verkehrszeichen ist jeweils in der Nähe der roten Ampel angebracht – das kann auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sein. Das Verkehrszeichen gibt an, ob ein Abbiegen nach Rechts oder ein Geradeausfahren bei Rot ermöglicht wird. Nur an Kreuzungen mit diesem Zusatzschild ist ein Fahren für Radfahrende bei Rot erlaubt.

Auf jedem Fall darf nicht direkt weitergefahren werden, sondern es ist ein Halt vorgeschrieben (geregelt in der StVO § 38 Abs. 5a bzw. § 54 Abs. 5n). Halten heißt, dass das Fahrrad zum Stillstand gebracht werden muss. Manche Exekutivbeamt:innen sind der Ansicht, dass dazu auch ein Fuß am Boden stehen muss, dies sieht das Gesetz nicht vor.

Achten Sie auf jeden Fall auf Fußgänger:innen!
An den Ampelschaltungen selbst wurde nichts geändert. Sie haben also weiterhin grün und damit Vorrang vor Radfahrer:innen, die den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen.

Die erste Ampel Österreichs mit zwei Grünpfeilen steht in Wien Hietzing. Man darf GERADEAUS fahren und RECHTS abbiegen. Jetzt fehlt nur noch der Links-Pfeil als rechtliche Möglichkeit in Österreich! 
Standort: Fasangartengasse # Wattmanngasse stadteinwärts
Foto: Margit Palman
Zwischenstand zu Grünpfeilen:
https://www.radlobby.at/wien/gruenpfeil-wien-will-aufholen

Grünpfeile in Österreich:

 

Erstmals in Österreich: Zwei Rad-Grünpfeile an einer Ampel