Gehsteigradeln

Im Stadtjournal „Unser Stockerau“ vom Jänner 2022 nahm sich die Redaktion auch des Themas Fahren am Gehsteig an.

Das Fahren am Gehsteig ist verboten – genauer gesagt, analog zu KFZ, das Befahren in Längsrichtung. Bei Einfahrten, bzw. gekennzeichneten Zufahrten darf man den Gehsteig in Schrittgeschwindigkeit queren, ohne dabei Fußgänger*innen zu behindern oder zu gefährden.  Ausgenommen vom Fahrverbot sind Kinderfahrräder mit einem Felgendurchmesser von 30 cm[1], das entspricht einer Felgengröße von 12″

Gehsteig und Fahrrad sind immer ein kontroverses Thema. Die Geschwindigkeit der Fahrräder ist deutlich höher als die der Zufußgehenden,  auch die Radlobby vertritt die Meinung, dass diese beiden Gruppen entflochten werden sollten.
Trotzdem treibt uns das Gesetz manchmal in Bedrängnis 

 

Fahren mit Kindern 

Wie man am Bild erkennen kann, sind gerade einmal Laufräder als Spielzeug[1] erlaubt. Selbst diese dürfen eine Bauartgeschwindigkeit von 5 Km/h nicht überschreiten. Wer selbst einmal mit Kindern am Laufrad unterwegs war, weiß ein Lied davon davon zu singen, wie schnell die Zwerge damit herumsausen. 

Ab dem ersten Pedalrad, z.B. dem Woom 2 laut Hersteller geeignet für 3-4,5 Jährige, müssen Kinder, sofern kein Radweg besteht auf der Fahrbahn fahren
14″ Felgendurchmesser entspricht 35,6 cm.

 

Warum sehen wir auch Erwachsene am Gehsteig radeln

Gehsteigradfahrer*innen sind ein untrügliches Zeichen von schlechter (nicht vorhandener) Fahrradinfrastruktur bei zu starkem motorisiertem Verkehr.
Wer mit offenen Augen durch Stockerau geht und beobachtet, wird schnell erkennen wo sich Gehsteigradfahren häuft.

Als Beispiele seien unter anderem genannt: Hauptstraße, Bahnhofstraße, Schießstattgasse. Wie kommt man von einer der Schulen zum Bahnhof, wie erreicht man die Geschäfte der Hauptstraße, selbst zum Rathaus gibt es trotz überbordendem Autoverkehr keine sichere Radverbindung. Und wie kommt man gefahrlos und legal mit Vierjährigen radfahrend durch die Stadt?

Die Radlobby Stockerau sieht die Gemeinde in der Pflicht: Als erstes müsste die Anzahl der Autos reduziert und die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf maximal 30 Km/h gesenkt werden. Eine Begegnungszoneim Bereich der Hauptstraße (Sparkassaplatz – Rathaus war schon mehrfach im Gespräch

Wenn wir z.B. an die Hornerstraße denken – da wird ein  Gehsteig zum Geh-Radweg – aufgrund der Enge sind Konflikte vorprogrammiert…

 

Zwar wurde in der Schießstattgasse im Bereich des Schulweges (Belvederegasse – Heiner)  halbherzig und vor allem schlecht erkennbar, temporäres Tempo 30 verordnet. Übrigens ist ein derart verziertes Schild ungültig. Für die übrigen Straßenbereiche könne man nicht mehr machen, da es sich um eine Landesstraße handle, erklärte der Verkehrsstadtrat.

[1] StVO § 2
(19) sowie fahrzeugähnliches Spielzeug (etwa Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h)

StVO § 88

(2) Spiele auf Gehsteigen oder Gehwegen und deren Befahren mit fahrzeugähnlichem Spielzeug und ähnlichen Bewegungsmitteln in Schrittgeschwindigkeit sind gestattet, wenn hierdurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Kinder unter zwölf Jahren müssen beim Befahren von Gehsteigen oder Gehwegen mit den genannten Geräten von einer Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, beaufsichtigt werden, wenn sie nicht Inhaber eines Radfahrausweises gemäß § 65 sind.

Gesetzeslage Kinder und Radfahren:

https://www.radlobby.at/gesetzeslage-kinder-und-radfahren#

 

 

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