Mit 1. Mai 2019 wurde im Hochleithenwald ein forstliches Sperrgebiet errichtet.


Für den Abschnitt vom Waldbeginn bis zum Barbarabild wurde der Rad- und Freizeitweg auf Kosten des Eigentümers Mag. Beneditk Absperg und Traun auf eine neue Trasse verlegt.

Rechtliches:

Laut § 33 Absatz 1 des Österreichischen Forstgesetzes 1975 „darf jedermann … Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten“.

Können Waldeigentümer das Betreten des Waldes verbieten?
Wald darf unter bestimmten Voraussetzungen vom Waldeigentümer von der  Benützung zu Erholungszwecken befristet oder dauernd ausgenommen werden.

§ 34 Absatz 1 besagt: Unbeschadet der Bestimmungen des § 33 Absatz 2 darf Wald von der Benutzung zu Erholungszwecken vom Waldeigentümer befristet (Absatz 2) oder dauernd (Absatz 3) ausgenommen werden (Sperre).

Nach Absatz 3 Buchstabe c) sind dauernde Sperren nur zulässig für Waldflächen, die der Waldeigentümer sich oder seinen Beschäftigten im engeren örtlichen Zusammenhang mit ihren Wohnhäusern vorbehält und die insgesamt 5% von dessen Gesamtwaldfläche, höchstens aber 15 ha, nicht übersteigen.

Radfahren im Wald (einschließlich der Forststraßen und sonstigen Waldwege) ist jedoch grundsätzlich verboten. Erlaubt ist es nur dann, wenn die Zustimmung der Waldeigentümerin/des Waldeigentümers vorliegt. Eine solche Erlaubnis kann einzelnen Personen oder auch allgemein erteilt werden.

Situation im Hochleithenwald:

Vom Forstbetrieb Absperg und Traun wird angegeben, dass der private Zufahrtsweg zum Wirtschaftsgebäude aus Sicherheitsgründen für Waldbesucher gesperrt wird. Dies ist durch § 34 Absatz 3 Buchstabe c) Forstgesetz 1975 gedeckt.

Hier die Information auf der Anschlagtafel am Waldrand:

Die Erlaubnis zum Radfahren basiert auf einem Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Wolkersdorf und dem Waldeigentümer. Die Trassenverlegung war durch beide Vertragsparteien abgestimmt.

Leider wurde ein sehr grobes Material verwendet. Außerdem ist es auf machen Abschnitten schlecht verdichtet.

Besonders schlecht und damit gefährlich sind die kurvigen, bergigen Abschnitte.

Das mag vielleicht für Mountainbiker.innen passen, aber da auf dieser Strecke auch der Zweigeltradweg verläuft, sollte sie auch für Touren- und Alltagsräder geeignet sein. Das ist unserer Ansicht nach nicht der Fall.

Wir haben die Stadtgemeinde als Vertragspartei des Radwegs davon informiert.

Rad- und Freizeitweg Hochleithenwald