Wahlrecht für Radfahrende ohne Rechtsnachteile
Bei einem “Radweg ohne Benützungspflicht” kann man grundsätzlich wählen, ob man lieber auf dem Radweg oder lieber auf der Fahrbahn fahren möchte.
In der Praxis muss jeder für sich entscheiden, wann es situationsbezogen sinnvoller ist, entweder die Fahrbahn oder den Radweg zu benutzen. Tendenziell gilt: je schneller man fährt, desto sicherer ist die Fahrbahn.
Viele denken: “Na und, das habe ich ohnehin immer gemacht.”
Was sie vielleicht nicht wussten: Im Fall eines Unfalls haben Radfahrende, die bei einem Radweg mit Benützungspflicht auf der Fahrbahn unterwegs waren aus diesem Grund auf jeden Fall ein Mitverschulden.
Die Radlobby Wolkersdorf hat sich daher dafür eingesetzt, dass in der Johann Degen-Gasse / Kirschenallee im Bereich Schlosspark – Rotes Kreuz der Radweg MIT Benützungspflicht auf einen Radweg OHNE Benützungspflicht geändert wird. Das ist jetzt passiert.
Übringens ist auch der Geh- und Radweg vom Freibad bis zum Sportplatz auf unsere Anregungen hin OHNE Benützungspflicht ausgeführt worden.