Worum geht es – die Situation:
In und um die Wachauarena Melk finden zahlreiche Veranstaltungen statt. Nicht nur zur Sommerspielzeit, sondern auch davor und danach – so beispielweise der Streetfood-Markt Ende Mai 2023. Es ist gut, dass die vorhandene Event-Infrastruktur auch vielfältig genutzt wird.
Eine negative Begleiterscheinung wiederholt sich hierbei regelmäßig: Von Besuchenden der Veranstaltungen werden Autos auf der Rollfährenstraße abgestellt, am Geh- und Radweg bzw. am gegenüber liegenden Straßenrand, entlang der Begegnungszone – trotz Parkverbot gemäß StVO. Die nun umgesetzte Lösung: durch Zusatztafeln wird Parkverbot und Geh-Radweg außer Kraft gesetzt, das Parken legalisiert. Und das, obwohl 2020 in der Nähe ein riesiger Parkplatz für 80 Pkw am Melker Hafenspitz an der Donau geschaffen wurde. Also ausreichend Kapazitäten, die man seitens der Stadt im Zusammenhang mit Veranstaltungen besser nutzen und bewerben könnte.
Was könnte man tun?
Kurzfristig umsetzbar: Hafenspitz-Parkplatz während Veranstaltungen kostenlos öffnen.
7 Gehminuten von der Wachauarena befindet sich der große Parkplatz am Hafenspitz an der Donau mit 80 Pkw-Abstellplätzen. Während der ähnlich weit entfernt liegenden Parkplatz „Räcking“ (6 Gehminuten) bei Veranstaltungen gut genutzt wird (dort parkt man ab 18:00 kostenlos), parkt während denselben Veranstaltungen kaum jemand am Hafenspitz aufgrund der dortigen abweichenden Gebührenordnung (Gebührenpflicht herrscht 24 Stunden, 7 Tage die Woche), obwohl der erst 2020 errichtete große Parkplatz bezüglich Lage sehr gute Voraussetzungen hierfür bietet – siehe Räcking. Auch die Schallaburg etwa lebt mit sogar deutlich weiter entfernten Parkplätzen sehr gut.
Eine einfache Lösung wäre, die Gebührenordnung anzupassen und den Hafenspitz-Parkplatz für Veranstaltungen in der Wachauarena/Rollfährestraße kostenlos zu Verfügung zu stellen. Ergänzt durch entsprechende Information im Internet sowie vor Ort bei der T-Kreuzung (Einfahrt in die Rollfährestraße) durch Beschilderung und Wegweisung zu den Parkplätzen am Hafenspitz und auf das Parkverbot entlang der Rollfährestraße hinzuweisen, um mit dem Auto zu Veranstaltungen Zufahrende im Vorfeld einer Veranstaltung diesbezüglich klar und gut zu informieren.
Die Stadt Melk zieht es aktuell vor, das illegale Parken am Geh-/Radweg in der Rollfährestraße, temporär, während Veranstaltungen, per Zusatztafel zu erlauben und den Geh-/Radweg zum Parkplatz für Autos zu erklären, während der Hafenspitz-Parkplatz durch eine wenig treffsichere Gebührenordnung ohne sinnvollem Lenkungseffekt weiter unattraktiv und leer bleibt.
Mittelfristig umsetzen:
Die Rollfährestraße zwischen T-Kreuzung und Hubbrücke zu einer echten Begegnungszone umgestalten und so für Fußgänger in diesem Bereich eine einfache und klare Regelung schaffen.
Das heißt konkret: die Trennlinie zwischen Geh-/Rad-Weg und Begegnungszone entfernen und so auf der ganzen Straßenbreite eine Begegnungszone schaffen, auf der sich alle am Verkehr Teilnehmenden (Gehende, Radfahrende, Autofahrende) im StVO-konformen Miteinander den Straßenraum teilen. Eine solche Lösung würde eine rechtliche Klarheit schaffen, von der insbesondere Fußgänger profitieren, denn in Begegnungszonen lt. §76 StVO dürfen auch Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Auf einem „Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht“ lt. §53 Z.28 StVO (viereckiges blaues Schild) ist die Benützungspflicht hingegen zwar für Radfahrer aufgehoben und sie können, etwa bei Überfüllung des Weges, auf die Fahrbahn daneben ausweichen, Fußgänger aber nicht.
Die (ab T-Kreuzung) in der Rollfährestraße verlaufene Begegnungszone parallel in Kombination mit dem nicht benützungspflichtigen Geh- und Radweg (für Fußgänger aber eben schon – siehe oben), stellen eine unnötig komplizierte und rechtlich unklare Lösung dar – etwa im Haftungsfall, falls es zu einem Unfall kommen sollte. Diese Unklarheit ist leicht aufzulösen, indem in diesem Bereich über die gesamte Fahrbahnbreite ausschließlich eine Begegnungszone verordnet und der parallele Geh-und Radweg samt Trennlinie entfernt wird.
Ergänzend empfiehlt es sich, auf das StVO-konforme Parkverbot in der Begegnungszone/am Geh-/Radweg in geeigneter Form verstärkt hinzuweisen. Ein regelmäßiges – nun temporär legalisiertes – Verparken der Begegnungszone / des Geh-und Radweges im zentralen Melker Naherholungsgebiet und beliebten Flanierstraße Rollfährestraße, in einem Natura 2000-Gebiet, ist angesichts des neu errichteten großen Parkplatzes am Hafenspitz, keine gute Lösung.
Auch begleitende und verstärkte Bewussteins- und Informationsarbeit wäre wichtig, um den Anteil jener zu erhöhen, die gleich zu Fuß oder per Fahrrad in die grüne Lunge Melks kommen.
Evaluierung der Rollfährestraße. Die Stadtgemeinde Melk versprach 2020 aufgrund der Bedenken der Radlobby Melk zu manchen Gestaltungsdetails der Rollfährestraße bei der damaligen Neugestaltung eine Evaluierung der Situation nach einem Jahr. Der Zeitpunkt dafür wäre jetzt, nach 3 Jahren, gut, da ausreichende Erfahrungswerte gegeben sind.
Argumente für den skizzierten Lösungsweg im Überblick:
- Bei einer Anreise per Auto zu einer Veranstaltung können kostenlos und regelkonform vorhandene Parkplätze am Hafenspitz in wenigen Gehminuten Nähe zur Verfügung gestellt werden (Anm.: Die Entfernung vom Hafenspitz zur Wachauarena ist de facto so lang wie vom gut genutzten Parkplatz Räcking.)
- Die im Jahr 2020 neu errichtete Parkplatz-Infrastruktur am Hafenspitz wird so entsprechend ihres Errichtungszwecks genutzt und besser ausgelastet.
- Das Parken am Geh-/Radweg wird vermieden.
- Durch die Ausweitung der Begegnungszone auf die ganze Fahrbahnbreite (durch Wegfall des überlagernden Geh- und Radweges) wäre die Straßengestaltung intuitiv und rechtlich eindeutig zu erfassen, was auch bei Haftungsfragen wichtig ist.
- Die Begegnungszone und Flaniermeile Rollfährestraße im Natura-2000-Naherholungsgebiet Melks steht auch während der zahlreichen Veranstaltungen jenen Passanten uneingeschränkt zu Verfügung, die keine Veranstaltung besuchen, ohne das es für die Eventbesucher einen Nachteil gibt.