Aufhebung vom Verbot gefordert
Einer langjährigen Forderung der Radlobby wurde nun nachgekommen.
Bisher bestand von der Johann Degen-Gasse entlang vom Tennisplatz bis zum Parkzentrum ein Fahrverbot für Radfahrer.innen.
Rücksichtsvolles Miteinander
Wir haben uns schon seit langer Zeit für die Aufhebung des Verbots eingesetzt, weil es in der Realität von vielen ignoriert wurde und es zu keinen Konflikten gekommen ist. Jedenfalls sind der Radlobby keine bekannt.
Wie ein altes Winterbild zeigt, war der verbotene Weg ein viel genutzter.
Offenbar wurde auch ausreichend Rücksicht genommen.
Die Radlobby hat die Aufhebung des Fahrverbots und eine Kampagne für ein rücksichtsvolles Miteinander aller Parknutzer.innen vorgeschlagen. Von der ehemaligen Bürgermeisterin Anni Steindl wurde dieser Vorschlag immer wieder kategorisch abgelehnt.
Gerne verweilen Zuseher.innen auf einer Bank am Wegesrand hinter den Tennisplätzen im Fahrverbotsbereich. Manche Zuseher.innen haben gegen das Verbot verstoßen und sind mit dem Rad dorthin gefahren. Auch den Tennisspielerinnen und -spielern selbst war die legale Zufahrt per Rad zu ihrer Vereinsanlage nicht möglich. Auch diese Tatsache hat nicht als Argument für eine Aufhebung des Verbots gezogen.
Verbot ist aufgehoben
Nun hat sich der für Umwelt und Verkehr zuständige Stadtrat Christian Schrefel für die Aufhebung eingesetzt.
Die Verordnung des Fahrverbotes wurde von der Bezirkshauptmannschaft Ende November 2019 aufgehoben.
Ein herzliches DANKESCHÖN.
Appell an ALLE:
Der Schlosspark wird von vielen genutzt, von Spazierenden, von Menschen auf dem Weg zur Arbeit, von Tennisspielerinnen und -spielern am Weg zu ihrer Spielstätte, von Menschen jeden Alters, von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Seniorinnen und Senioren.
Wir wollen einen Schlosspark für alle. Bitte nehmt Rücksicht auf die andere Parknutzer.innen.
Bodenmarkierungen werden noch entfernt
Die am Weg angebrachten Bodenmarkierungen werden noch entfernt.
Laut Auskunft der Stadtgemeinde wurde die Markierung nicht von der Berzirkshauptmannschaft verordnet.
Sie wurden nur zur deutlicheren Erkennbarkeit des Fahrverbotes angebracht.