Wahlrecht für Radfahrende ohne Rechtsnachteile Bei einem “Radweg ohne Benützungspflicht” kann man grundsätzlich wählen, ob man lieber auf dem Radweg oder lieber auf der Fahrbahn fahren möchte. In der Praxis muss jeder für sich entscheiden, wann es situationsbezogen sinnvoller ist, entweder