Der Tullner Gemeinderat hat sich aufgrund mangelnder Kosten-Nutzen-Rechnung in der Gemeinderatsitzung am 15.3. gegen den Bau eines Fahrrad-Tunnels beim Hauptbahnhof entschieden. Das Befahren des Zugangstunnels zu den Bahnsteigen scheitert wohl vor allem daran, dass nach dem Umbau die Bahnsteige auf beiden Seiten zugänglich bleiben und dadurch die Installation eines Radstreifens nicht umzusetzen ist.
Auch die Idee des Ausbaus der Pummerluke wurde aus budgetären Gründen verworfen. Aufgrund der veranschlagten Kosten von (je nach Modell) 1,5 – 7 Mio. Euro erscheint die Entscheidung aus Sicht der Radlobby Tulln vertretbar. Wenn es um die Wahl geht: 1,5 Mio oder mehr für ein Radfahren durch den Bahnhof und daher kein Geld für die Verbesserung der Radinfrastruktur in den nächsten Jahren übrig bleibt, ist es besser das Durchschieben des Rades (50 Sekunden) in Kauf zu nehmen und das Geld für entsprechende Infrastrukturverbesserungen zu verwenden. Diese kämen RadfahrerInnen und FußgeherInnen zugute.
Leitbild für den Rad- und Fußverkehr 2030
Die Radlobby Tulln wird dazu ihre Anregungen zum „Tullner Leitbild für den Rad- und Fußverkehr 2030“ neu zusammenfassen und der Gemeinde vorlegen. Mit einer Berücksichtigung dieser Leitlinien zur Verbesserungen des nichtmotorisierten Individualverkehrs in den Entwicklungskonzepten und Flächenwidmungen der Stadtgemeinde könnten für die Zukunft die Bedürfnisse von RadfahrerInnen und FußgeherInnen schon in den Planungsphasen berücksichtigt und somit nachträgliche Umbauten und Anpassungen vermieden werden.
Sicherheit der FußgängerInnen geht vor
Die Radlobby Tulln appelliert an alle TullnerInnen, das von der ÖBB auferlegte Radfahrverbot im Bahnhofsbereich einzuhalten und im Tunnel und auch auf den Bahnsteigen von allen Fahrzeugen (=Fahrräder, Roller, Skateboards etc.) abzusteigen, um keine Zusammenstöße mit Fußgängern zu provozieren.