Wieder ein aktuelles Beispiel für einen Fehler der NÖ Landesregierung:
Neuer Zweirichtungs-Geh+Radweg auf der Landesstraße L148 Frohsdorfer Straße. Errichtet von der Stadt Wiener Neustadt in völliger Unkenntnis richtiger Radverkehrsplanung – siehe Film auf dieser Seite weiter unten.
Die Radlobby NÖ fordert, dass der Straßenbetreiber – das Land NÖ – die vom Gesetz vorgesehene Verantwortung für Radverkehrsanlagen auf Landstraßen wahrnehmen muss und dass die Planung von dafür ausgebildeten Fachleuten gemacht wird.
Respektlosigkeit der Landesregierung gegenüber den Radfahrenden
Seit 2018 lehnt es LR Ludwig Schleritzko ab, sich um Radverkehr auf Landesstraßen zu kümmern, obwohl es im Straßengesetz vorgesehen ist. Er will den Radverkehr auf seinen Landesstraßen weiterhin den Gemeinden überlassen, die damit überfordert sind. Der Betreiber der Straße – in diesem Fall das Land NÖ – ist von Gesetz wegen für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.innen auf seiner Straße zuständig.