Seit gut einem Jahr werden im Wr. Neustädter Amtsblatt unsere Radfahrtipps mit dem Schwerpunkt „StVO 2022“ veröffentlicht. Nicht immer unter Nennung unserer Autorenschaft, aber immerhin!

In der Ausgabe 2024#02 haben wir  die Verbesserungen für den Radverkehr in Kraft zusammen gefasst:

  • Erlaubt ist nun das Nebeneinanderfahren am Rad beim Begleiten von Kindern bis 12 Jahren auf allen Straßen inner- und außerorts sowie mit Einschränkungen auch für Erwachsene im verkehrsberuhigten Bereich mit max. 30 km/h
  • Beim Überholen von Radfahrenden müssen Lenkende von Kraftfahrzeugen innerorts einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, außerorts sind es 2 Meter
  • Bei parallel einmündenden Radwegen und Radfahrstreifen gilt das Reißverschlussprinzip
  • An Radfahrüberfahrten dürfen sich Radfahrende dann auch schneller als mit den ominösen 10 km/h nähern, wenn in unmittelbarer Nähe aktuell keine Kraftfahrzeuge Auf der Überfahrt selbst gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Rechtsabbiegen bei Rot: Schon demnächst werden an 6 Kreuzungspunkten in Wr. Neustadt Zusatzschilder mit einem grünen Pfeil und Radsymbol montiert, wobei mit gebotener Vorsicht und Rücksicht das Rechtsabbiegen bei Rotlicht erlaubt wird. Weitere Kreuzungen sollen folgen
  • Das Hineinragen von Kfz in Radwege ist ausnahmslos verboten

Die Radlobby Österreich hat einen ausgezeichneten „Ratgeber“ mit allen wichtigen Regeln fürs Radeln erarbeitet. Anlässlich des „Österreichischen Radgipfels am 16. und 17. April 2024 in den Kasematten wird dieser in einer Wiener Neustadt-Ausgabe mit freundlicher Unterstützung seitens der Stadt gedruckt. Er wird beim Radgipfel, den Informationsstellen und den Radfahrgeschäften kostenlos aufliegen.

Wiener Neustadt: Radlobby-Radfahrtipps im Amtsblatt